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AGB & Allgemeine Unterrichtsbedingungen (AUB)

M for Music Academy & Verein M for Music

 

Anmeldung
Der Einstieg in den Musikunterricht ist nach verfügbaren Plätzen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene möglich. Die Unterrichtsplätze werden nach Ausmaß des Lehrangebots vergeben. Zudem behält sich die Schulleitung vor, über die Aufnahme an die »M for Music Academy« zu entscheiden. Die Aufnahme erfolgt nach freien Plätzen, musikalischer und körperlicher Eignung, sowie dem Eingangsdatum als Reihung für die Anmeldung. Anmeldungen erfolgen schriftlich oder nach Kontaktaufnahme über die Homepage der Musikschule. Anmeldeformulare erhalten Sie nach Kontaktaufnahme direkt von der Schulleitung. Anmeldungen während des laufenden Semesters sind bei freien Plätzen möglich.

 

Ummeldung, Beendigung des Unterrichtsverhältnisses, Ausschluss

Sofern freie Plätze verfügbar sind, können Ummeldungen in der Regel jederzeit vorgenommen werden.

Das Unterrichtsverhältnis kann jederzeit, ohne Nennung von Gründen, von beiden Seiten beendet werden. Erfolgt die frühzeitige Beendigung des Unterrichtsverhältnisses von Schülerseite, so verfallen bereits bezahlte, nicht in Anspruch genommene Einheiten.

Erfolgt die frühzeitige Beendigung des Unterrichtsverhältnisses von Seiten des Vereins, so werden die bereits bezahlten, nicht in Anspruch genommenen Einheiten, rückerstattet.

 

Absagen einzelner Einheiten

Absagen einzelner Einheiten müssen nachweislich bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Erfolgt die Absage nicht zeitgerecht, wird die betroffene Einheit in Rechnung gestellt bzw. vom bereits bezahlten Stundenblock abgebucht.

 

Rechnungslegung und Bezahlung

Die Rechnungslegung erfolgt bei Kauf eines 10er-Blockes, und der Rechnungsbetrag ist binnen sieben Werktagen auf das Konto des Vereins M for Music zu überweisen. Bei Kauf einer einzelnen UE wird die Rechnung unmittelbar danach gelegt und ist binnen sieben Werktagen auf das Konto des Vereins M for Music zu überweisen.

 

Dauer einer Unterrichtseinheit

Eine ganze Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten, eine halbe Unterrichtseinheit entspricht 25 Minuten. Sonderlösungen sind nach Absprache mit der Schulleitung möglich und schriftlich festzuhalten.

 

Unterrichtszeiten
Der Unterricht beginnt grundsätzlich mit Schulbeginn der Pflichtschulen Wien, wird aber durch die »M for Music Academy« im Voraus bekanntgegeben. Schulautonome Tage der Stadt Wien sind für die Musikschule nicht bindend. Quereinstiegstermine sind zulässig.

Während des Schuljahres findet der Unterricht in der Regel wöchentlich statt. Nach Absprache mit der Schulleitung können Unterrichtseinheiten auch während der Schulferien stattfinden. Diese werden nach dem Normaltarif vom 10er-Block abgerechnet. Die Termine für diese Einheiten werden ebenfalls mit der Schulleitung vereinbart und können auch am Vormittag abgehalten werden. Zusätzliche Stunden sind nach Absprache mit der Schulleitung möglich und werden nach Normaltarif verrechnet. Die Länge der Unterrichtseinheit wird von der Schulleitung gemeinsam mit dem/der Instrumentalpädagog:in in Einbezug der/des Schüler:in bzw. der/des Erziehungsberechtigten festgelegt. Die Termine für die Unterrichtseinheiten werden mit der Schulleitung vor Unterrichtsbeginn vereinbart.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich aus organisatorischen Gründen ein Pädagog:innenwechsel ergeben kann.

 

Unterrichtsort

Als Unterrichtsörtlichkeit gilt für die M for Music Academy:

Vinzenzgasse 11, 1180 Wien

Standortänderungen sind zulässig und werden bekanntgegeben.

 

Aufsichtspflicht, Haftung

Eine Schülerbeaufsichtigung erfolgt ausschließlich in der Zeit der gebuchten Unterrichtseinheit.
Räume und Inventar sind von Schüler:innen sorgfältig zu behandeln – Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.

 

COVID-19
Im Betrieb der »M for Music Academy« werden die diesbezüglichen Gesetze, Verordnungen und Auflagen eingehalten. Darüberhinausgehende Maßnahmen können von der Schulleitung gesetzt werden.
Im Falle einer behördlichen Schließung („Lockdown“) wird der Unterricht online fortgesetzt und gilt als vollwertiger Unterricht.

 

Instrumente und Unterrichtsmaterialien

Instrumente (Ausnahme: Klavier, Schlagzeug) und Unterrichtsmaterialien sind von Schüler:innen selbst mitzubringen.

 

Bekleidung

Zur Gewährleistung der Sauberkeit in der »M for Music Academy«, ist das Begehen der Unterrichtsräume mit Straßenschuhen nicht zulässig. Das Mitnehmen von Hausschuhen wird empfohlen.

Für Gruppenkurse mit Bewegung empfehlen wir das Tragen bequemer Kleidung.

 

Aufzeichnungen

Aufzeichnungen des Unterrichtes sind nicht gestattet. Ausnahmsweise Genehmigungen durch die Schulleitung bedürfen der Schriftform.

 

Infos: www.mformusic.at

Änderungen und Schreibfehler vorbehalten – Datum: 10.06.2023

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